Nicht existenzfähiges Arbeitslosengeld I durch Niedriglohn
Wer in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung stand, aber das Arbeitsverhältnis auflösen musste, hat in Deutschland in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das klingt zunächst ziemlich gut. Doch auf den zweiten Blick folgt die ernüchternde Wahrheit. Denn wie nun die „Saarbrücker Zeitung“ berichtet und sich dabei auf einen Bericht der Bundesagentur für Arbeit beruht, reicht für viele Bezieher von Arbeitslosengeld I die Leistungen nicht zur Existenzsicherung aus. Sie müssen zusätzlich Hartz IV beantragen, um über die Runden zu kommen.
Der Grund für die oft aussichtslose Situation ist das vormals erhaltende, niedrige Einkommen. Etwa 83.118 Menschen mussten im Oktober 2012 sowohl Arbeitslosengeld I wie auch Arbeitslosengeld II in Anspruch nehmen, um die Lebensunterhaltskosten überhaupt decken zu können. Im Vergleich dazu waren es im Oktober 2011 nur 73.178 Personen, die beides bezogen. Damit ist innerhalb eines Jahres ein Anstieg von 14 Prozent zu verzeichnen.
Die Rechnung der Bundesagentur für Arbeit offenbart die Lage im Niedriglohnsektor. Denn wer als Alleinstehender ohne Kinder Hartz IV bezieht, erhält für Miete und Lebensunterhaltskosten in der Regel 668,00 Euro. Um mit Arbeitslosengeld I genau auf diese Höhe kommen möchte, muss vorher etwa 1.600 Euro monatlich verdient haben. Doch laut aktuellen Angaben des statistischen Bundesamtes arbeitet bereits jeder fünfte Bundesbürger im Niedriglohnsektor und verdient gerade einmal etwa 8,19 Euro pro Stunde. Das ist hochgerechnet durchschnittlich rund 1.300 Euro.
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