EU-Gericht: Generalstaatsanwalt hält VW-Gesetz für zulässig

| 29. Mai 2013 | 0 Kommentare

EU-Gericht: Generalstaatsanwalt hält VW-Gesetz für zulässigDas VW Gesetz ist erneut Gegenstand einer Verhandlung am Europäischen Gerichtshof. Bereits 2007 klagte die EU-Kommission gegen die Sperrminorität des Landes Niedersachsen und bekam Recht. Doch nun könnte sich das Blatt für Deutschland wenden. Ein Teilerfolg ist bereits in greifbarer Nähe.

Das VW Gesetz besagt, dass alle Aktionäre nie mehr als 20 Prozent des Stimmrechts ausüben dürfen, auch wenn sie mehr Anteile am Unternehmen besitzen. Hingegen gehört dem Bundesland Niedersachsen  einen Anteil von 20,2 Prozent. Im Klartext bedeutet es, dass keine Kapitalerhöhungen oder Übernahmen ohne die Zustimmung von Niedersachsen durchgeführt werden können.

Noch 2007 erklärte der Europäische Gerichtshof das deutsche VW Gesetz für nicht zulässig. Nun klagte die EU Kommission erneut, weil nach Ansicht der Kommission Deutschland der Umsetzung des Gerichtsurteils von 2007 nicht vollständig nachgekommen sei. Doch Deutschland sieht es ganz anders. Nur in Kombination mit einer anderen, aber bereits abgeschafften Regelung, sei das Gesetz nicht zulässig. Diese Ansicht teilt auch der Generalstaatsanwalt des Europäischen Gerichtshof. Zwar ist die Meinung kein Urteil, doch in der Regel orientieren sich die Richter des Gerichtshof an der Ansicht des Generalstaatsanwaltes.

Bildquelle: Jörg Sabel/pixelio.de

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Kategorie: Deutschland

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