Wird durch einen Unfall ein Mietwagen benötigt, muss das Unfallopfer nicht unbedingt das günstigste Angebot in Anspruch nehmen. Das entschied nun jüngst das Oberlandesgericht Dresden. Vergleichen lohnt sich trotzdem. Denn es kommt bei einem geeigneten Mietwagen auf weit mehr als nur auf den Preis an.
Nach einem Unfall bekam ein Mann einen Mietwagen zugesprochen. Er verglich durchaus einige Anbieter, entschied sich letztlich für einen Mietwagen, der aber nicht unbedingt das günstigste Angebot darstellte. Die Versicherung der gegnerischen Partei hielt das für nicht zulässig und klagte vor dem Oberlandesgericht Dresden. Doch die Richter gaben der Versicherungsgesellschaft nicht recht. Wenn nach einem Unfall dem Opfer ein Mietwagen zusteht, müsse nicht das günstigste Angebot genommen werden. Es würde ausreichen, wenn bei der Suche nach einem geeigneten Mietwagen die Schwacke-Liste zur Rate gezogen wird, so das Urteil der Richter.
Aber nicht immer ist der Preis eines Mietwagens entscheidend. Versicherungsklauseln, Anbieter und Zusatzleistungen sollten bei der Wahl eines gemieteten Fahrzeuges berücksichtigt werden.
Vollkasko – aber ohne Selbstbeteiligung
Ein Mietwagen muss in der Regel noch besser versichert sein als das eigene Fahrzeug. Sinnvoll ist es, ein gemietetes Fahrzeug mit Vollkasko zu nehmen. Doch auf eine Selbstbeteiligung sollte verzichtet werden. Denn entstehen nur kleine Schäden, dessen Reparatur nur wenige hundert Euro kosten, müssen die Mieter des Wagens dafür aufkommen. Deshalb ist es ratsam, bereits bei Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, dass keine Selbstbeteiligung gewünscht ist. Es entstehen dadurch zwar weitere, einmalige Kosten, die sich aber im akzeptablen Rahmen bewegen. Wie Stiftung Warentest herausfand, kann man bereits ab einer Gebühr von 10,00 Euro auf eine Selbstbeteiligung verzichten.
Beim Mietwagen auf Zusatzleistungen verzichten
Neben dem Mietwagen bieten viele Anbieter Zusatzleistungen an, die man aber auch einsparen kann. Zu den Extraleistungen gehört beispielsweise der Kindersitz. Besitzt man einen eigenen, so kann darauf auch einfach verzichtet und so die Kosten minimiert werden. Ebenso ist es ratsam, von einer Kilometerbegrenzung Abstand zu nehmen. Denn sind die vereinbarten Kilometer verbraucht, muss für jeden weiteren Kilometer eine Gebühr gezahlt werden und das kann letztlich teuer werden. Das gilt ebenfalls für einen Zusatzfahrer. Handelt es sich nur um Kurzstrecken, wo man nicht unbedingt den Fahrer wechseln muss oder benötigt der Partner das gemietete Fahrzeug nicht, muss man solche kostenpflichtigen Extraleistungen nicht unbedingt in Anspruch nehmen.
Quelle: u.a. Autofinanzierungen.com, justiz.sachsen.de/olg/