Der umstrittene ESM-Schirm und das EZB-Ankaufprogramm könnte womöglich verfassungswidrig sein. Zumindest kamen die Richter des Karlsruher Verfassungsgericht zu diesem Ergebnis. Nun haben sie den Fall an den europäischen Gerichtshof eingereicht. Das ist das erste Mal, dass aus Karlsruhe eine Rechtsfrage dem EuGh vorlegt wird.
Konkret geht es um das Ankaufprogramm der EZB. Um eine Preisstabilität in Europa wieder herzustellen und um die Risikozuschlge angeschlagene EU-Mitgliedsstaaten zu senken, garantierte die europäische Zentralbank, Anleihen von in die Krise geratenen EU-Ländern zu kaufen. Zwar ist das Programm nie in der Praxis angewendet worden, doch alleine die Ankündigung zeigte die gewünschte Wirkung.
Doch die Karlsruher Richter sehen in dem EZB-Ankaufprogramm keine Wiederherstellung der Preisstabilität, sondern eine „Kompetenzüberschreitung“. Lange haben sich die Richter schwer getan, eine Lösung zu finden. Lediglich sechs von acht Richtern sahen im EZB-Programm eine Überschreitung der Kompetenzen. Dennoch reicht es aus, um dem europäischen Gerichtshof eine Rechtsfrage zu stellen.
Es gibt nun mehrere Varianten, wie die Stellungsnahme des EuGh ausfallen könnte. Aber grundsätzlich dauert es bis zu 1,5 Jahren, bis es zu einer Entscheidung des europäischen Gerichtshofs kommt. Für die Karlsruher Richter ist die Angelegenheit mit der Einreichung der Rechtsanfrage noch nicht vom Tisch. Am 18. März wird es zu einer weiteren Entscheidung kommen. Denn dann wird darüber entschieden, ob auch der ESM-Schirm verfassungswidrig ist.