Tag: Krankenversicherungen müssen keine Brsutvergößerungen bei Intersexuellen bezahlen
Aktuelles Gerichtsurteil: Brustvergrößerungen von Intersexuellen müssen nicht von Krankenversicherungen bezahlt werden
Das Bundessozialgericht hat jetzt ein Urteil gesprochen. Demnach müssen Krankenversicherungen eine Brustvergößerung bei Intersexuellen nicht bezahlen. Diese Kosten müssen aus eigener Tasche beglichen werden, wenn eine Hormonbehandlung vorab eine volle Körbchengröße A beschert hat. So ist die Definition von Intersexualität zwar schwierig, dennoch macht das Gericht hier keine Unterschiede zwischen Intersexuellen und Transsexuellen. Intersexuelle haben […]