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Auch bei Unwetter: Kunden der Deutschen Bahn haben bei Verspätung ein Recht auf Fahrpreiserstattung

Auch bei Unwetter: Kunden der Deutschen Bahn haben bei Verspätung ein Recht auf Fahrpreiserstattung

| 26. September 2013 | 0 Kommentare

Auch wenn höhere Mächte im Spiel sind: Die deutsche Bahn muss seinen Kunden zumindest einen Teil des Fahrpreises zurückerstatten. Das entschied nun der europäische Gerichtshof. Die deutsche Bahn begrüßt sogar das Urteil. Streiks, Erdrutsch oder Unwetter: Auch solche Ereignisse sorgen für Verspätungen bei den Zügen der deutschen Bahn. Schuld ist der Konzern eigentlich nicht dafür. […]

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