Aktuelles Gerichtsurteil: Brustvergrößerungen von Intersexuellen müssen nicht von Krankenversicherungen bezahlt werden

| 4. März 2014 | 0 Kommentare

Aktuelles Gerichtsurteil: Brustvergrößerungen von Intersexuellen müssen nicht von Krankenversicherungen bezahlt werden

Das Bundessozialgericht hat jetzt ein Urteil gesprochen. Demnach müssen Krankenversicherungen eine Brustvergößerung bei Intersexuellen nicht bezahlen. Diese Kosten müssen aus eigener Tasche beglichen werden, wenn eine Hormonbehandlung vorab eine volle Körbchengröße A beschert hat. So ist die Definition von Intersexualität zwar schwierig, dennoch macht das Gericht hier keine Unterschiede zwischen Intersexuellen und Transsexuellen.

Intersexuelle haben keinen Anspruch auf Kostenübernahme von Krankenkassen, wenn es um die Vergößerung des Busens geht. Dieses beschloss jetzt das Bundessozialgericht in Kassel. Intersexuelle sind zwar rein genetisch gesehen männlich, sehen aber dennoch äußerlich wie eine Frau aus. Eine Hormonstörung ist hier für das weibliche Erscheinungsbild mit männlichen Chromosomen verantwortlich. Wie bei Transsexuellen müssen die Krankenkassen hier keine Brustvergrößerung bezahlen. Dies gilt auch, wenn die Leidtragende lediglich eine Körbchengröße A besitzt. Dieses Urteil gab am Dienstag das Bundessozialgericht in Kassel bekannt.

Alternativ bot die Krankenkasse eine Psychotherapie an

Die Klägerin ist genetishc gesehen ein Mann. Ihr Körper kann aber wegen einer Biosynthesestörung das männliche Hormon Testosteron nicht bilden. Rein äußerlich gleicht die Klägerin also einer Frau. So besitzt sie zwar keine Gebärmutter und auch keine Eierstöcke, aber dennoch eine Scheide und einen Busen in Körbchengröße A bis B. Für eine Identitätsfindung als Frau war der Klägerin ihr Busen aber zu klein und so beantragte diese Versicherungsnehmerin eine Brsutvergößerung bei ihrer Krankenkasse.

Die Kostenübernahme wurde hier allerdings strikt abgelehnt. Stattdessen bot man der Dame eine Psychotherapie an. So verwies die Kasse hier auf ein Urteil des BGS von 2012. Danach haben Transsexuelle, also Männer, die sich wie Frauen füllen, erst einen Anspruch auf eine Kostenübernahme von Brustvergrößerungen, wenn eine vorangegangene Hormonbehandlung niht dazu führt, eine volle Körbchengröße A in die Wege zu leiten. Dieser Maßsstab gilt auch für Intersexuelle wurde jetzt entschieden, denn es gäbe keinen Grund hier Intersexuelle anders zu behandeln wie Transsexuelle.

Intersexualität, Tansgender und Transsexualität

Medizinisch gesehen, spricht man von Intersexualität, wenn ein Mensch genetisch und/oder anatomisch und hormonell nicht eindeutig als Frau oder Mann eingestuft werden kann. Betroffene bezeichnen sich heir häufig selbst als intersexuelle Menschen, Zwitter, intergeschlechtliche Menschen oder Herms. Intersexualität ist zudem nicht gleichzusetzen mit Transgender oder Transsexualität. Wobei einige Intersexuelle eine Zusammenarbeit mit Transgender durchaus begrüßen, andere wiederum strik ablehnen. Intersexualität und Transsexualität lassen sich nur schwer auseinanderhalten. Auch Betroffene selbst erkennen den Unterschied nicht immer. (tagesspiegel.de/AFP)

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Kategorie: Gesundheit, News

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