Auch bei Unwetter: Kunden der Deutschen Bahn haben bei Verspätung ein Recht auf Fahrpreiserstattung

| 26. September 2013 | 0 Kommentare

Ulm und um Ulm herumAuch wenn höhere Mächte im Spiel sind: Die deutsche Bahn muss seinen Kunden zumindest einen Teil des Fahrpreises zurückerstatten. Das entschied nun der europäische Gerichtshof. Die deutsche Bahn begrüßt sogar das Urteil.

Streiks, Erdrutsch oder Unwetter: Auch solche Ereignisse sorgen für Verspätungen bei den Zügen der deutschen Bahn. Schuld ist der Konzern eigentlich nicht dafür. Schließlich handelt es sich bei Unwetter und dergleichen um höhere Gewalt. Dennoch muss die deutsche Bahn seine Kunden bei Verspätungen den Fahrpreis teilweise zurückerstatten.

Das geht nun aus einem Urteil des europäischen Gerichtshofes hervor. Anstoß gaben die österreichischen Bundesbahnen und eine Klausel, die besagte, dass eine finanzielle Entschädigung bei höherer Gewalt ausgeschlossen ist. Genau diese Reglung sollten die österreichischen Bundesbahnen streichen – taten sie aber nicht und beriefen sich dabei auf ein internationales Recht. Die Richter aus Luxemburg jedoch sahen das ganz anders und entschieden, dass auch bei Unwetter, Streiks oder ähnlichem die Kunden der Bahnen entschädigt werden müssen.

Aber für Bahnfahrer gibt es nicht direkt nach der ersten Minute Verspätung einen finanziellen Ausgleich. Erst wenn der Zug 60 Minuten zu spät am Bahngleis ankommt, erhalten Kunden der deutschen Bahn 25 Prozent des Fahrpreises zurück.

Bildquelle: DB/ Volker Emersleben

 

 

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Kategorie: Deutschland, News

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