Erfolgreiche Immobilienrettung mit Pacemark Finance / Landgericht Bochum hebt Zuschlagsbeschluss in Zwangsversteigerungsverfahren auf

| 25. März 2013 | 0 Kommentare

Die Experten der Pacemark Finance leisten seit Jahren solide und seriöse Betreuung von Schuldnern in finanzieller Not und begleiten diese in Zwangsversteigerungsverfahren. „Immobilienrettung“ wird diese Dienstleistung bezeichnet.

Jüngst ist den Spezialisten der Pacemark Finance ein neuer Erfolg
zuzuschreiben: In einem Zwangsversteigerungsverfahren vor dem Amtsgericht Recklinghausen erging im dritten Zwangsversteigerungstermin gegen die von der Pacemark Finance begleiteten Schuldner ein „Zuschlag“, was bedeutet, dass dem Meistbietenden im Versteigerungstermin die
Immobilie „zugeschlagen“ wurde. Dagegen setzten sich die Spezialisten der Pacemark Finance erfolgreich in enger Zusammenarbeit Kooperationsanwalt O. Brand im Rahmen einer sofortigen Beschwerde (Zuschlagsbeschwerde) für die Schuldner zur Wehr, was dazu führte, dass das Landgericht Bochum diesen Zuschlag nunmehr „einkassierte“.

In seiner Kammerentscheidung vom 14.03.2013 vertritt es die Auffassung, dass die „bloße Feststellung der Personenidentität aufgrund vorgenommener Offenkundigkeit …durch das die
Zwangsversteigerung betreibende Vollstreckungsgericht nicht für ausreichend gegeben sind“.
Hintergrund dieser Entscheidung ist die Tatsache, dass im Grundbuch´der Schuldner im Jahr 1996 eine Grundschuld zu Gunsten einer Bank bestellt und eingetragen wurde, welche jedoch im Jahr 2003 mit einer anderen Bank „vereinigt“ und seither unter einem neuen Namenfirmiert.

Die „neue“ Bank, die im vorliegenden Fall die Zwangsversteigerung gegen die Schuldner betrieb, hätte somit die Vollstreckungsklausel im Grundschuldtitel auf den neuen Namen der Bank umschreiben lassen müssen, bevor sie die Zwangsversteigerung der Immobilie in die Wegeleitete. Dies hat sie allerdings unterlassen, sodass kein Anspruch für die Durchführung dieser Zwangsversteigerung bestand.

Pacemark Finance Geschäftsührer Fischer vertritt die Ansicht, dass diese und auch andere Banken in den vergangenen Jahren ähnlich gehandelt und somit rechtsunwirksam Zwangsversteigerungen gegen Schuldner durchgeführten. Fischer: „Wir prüfen die gesetzlichen Voraussetzungen von Zwangsversteigerungsverfahren gegen unsere Mandanten genau und stellen vermehrt fest, dass im Zuge von zunehmenden Bankenfusionen solche Fehler keine Seltenheit sind und dadurch davon ausgegangen werden muss, dass viele Zwangsversteigerungen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, inbesondere dann nicht, wenn einfach nur versteigert wird, ohne überhaupt bankseits im Besitz eines gültigen
Vollstreckungstitels gegen die Schuldner zu sein. Was für Vollstreckungsgerichte offenbar Routine zu sein scheint, bedeutet für uns die akribische Prüfung des jeweiligen Einzelfalls“.

Die Pacemark Finance rät daher jedem betroffenen Schuldner, sich rechtzeitig schon vor einem Zwangsversteigerungsverfahren professioneller und seriöser Hilfe von Juristen, Verbraucherberatungen oder Schuldenberatungen anzunehmen.

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Kategorie: Pressemitteilungen, Wirtschaft

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