Impfpflicht in Frankreich weiterhin rechtens – In Deutschland erwünscht
In Frankreich hat der Verfassungsrat erneut eine Entscheidung getroffen. Eltern sind weiterhin verpflichtet ihre Kinder gegen Diphterie, Kinderlähmung und Tetanus zu impfen. Kommt es nicht zu dieser Schutzmaßnahme drohen den Erziehungsberechtigten hohe Bußgelder und sogar Haftstrafen.
In Frankreich ist die gesetzliche Impfpflicht weiterhin verfassungskonform. Das heißt, Erziehungsberechtigte müssen ihre Kinder gegen Kinderlähmung, Tetanus und Diphterie impfen lassen. Geschieht dies nicht, können Kindergärten und Schulen eine Aufnahme verweigern. Zudem müssen die Eltern mit hohen Geldstrafen bis zu 30.000 Euro und Haftstrafen bis zu 2 Jahren rechnen.
Jeder hat ein Recht auf ein gesundes Leben
„Das Recht auf Gesundheit“ beinhaltet den Schutz eines jeden Bürgers vor ansteckenden und gefährlichen Erkrankungen, wie Tetanus, Diphterie und Kinderlähmung. Auf welche beste Art und Weise dies geschieht, hat der Gesetzgeber festzulegen. So sieht es auf jeden Fall, dass französische Gesetz. Wobei eine solche Impfpflicht aber auch in Italien gesetzlich festgelegt ist.
In Deutschland gibt es keine Impfpflicht
Nur noch in wenigen westlichen Ländern Europas findet sich eine Impfpflicht. Frankreich und Italien zählen dazu. In Deutschland hingegen bleibt es den Eltern überlassen, ob und wogegen der Nachwuchs geimpft wird. Lediglich Impfempfehlungen werden regelmäßig von der Impfkommission herausgegeben.
Lassen sich immer weniger Menschen gegen gefährliche Erkrankungen, wie Masern, Kinderlähmung und Co impfen, kann dies auch in Deutschland fatale Folgen haben. Nach Meinung unseres Gesundheitsministers liegt die Verantwortung aber erst einmal weiterhin bei den Eltern, Ärzten und Kitas. Funktioniert diese Vorgehensweise irgendwann nicht mehr, sollte aber auch eine Impfpflicht in Deutschland kein Tabu-Thema mehr sein. Es gilt alle Bürger zu schützen. (Quelle: heise.de/tp)
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