Wirtschaft: Steuererklärung rechtzeitig abgeben – Bald geht es wieder los
Das Jahr 2013 ist schon wieder beinahe um und schon bald können Verbraucher ihre Einkommensteuererklärung für das vergangene Jahr einreichen. Direkt ab dem 1. Januar 2014 können sie mit der Erstellung der Erklärung beginnen, sobald sie alle erforderlichen Belege beisammen haben. Worauf zu achten ist, lesen Sie hier.
Für die Erstellung der Steuererklärung muss heute nicht mehr zwingend ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein konsultiert werden. Wer das passende Wiso-Steuer-Programm zur Hand hat, kommt mit einer normalen Steuererklärung im Regelfall auch ohne fremde Hilfe klar. Erforderlich ist hierfür lediglich ein wenig Ordnung in den Belegen und grundsätzliches Wissen über die Funktionsweise der Einkommensteuererklärung.
Die wichtigsten Steuerfristen im Überblick
Grundsätzlich können Sie Ihre Steuererklärung direkt nach dem Ende des betreffenden Jahres abgeben. In der Praxis ist dies aber bei den meisten Verbrauchern gar nicht möglich, weil sie beispielsweise ihre Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber häufig erst im März oder April des Folgejahres erhalten. Auch die Versicherer und Banken lassen sich meist Zeit mit ihren Bescheinigungen. Für die Praxis relevant sind daher folgende Abgabetermine für die Einkommensteuererklärung:
- reguläre Abgabe für Pflichtveranlagte (z. B. Selbstständige, Verheiratete mit Lohnsteuerklassenkombination III/V): 31. Mai 2014
- Abgabe bei Bearbeitung durch Steuerberater: 31. Dezember 2014
- Antragsveranlager ohne Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung: bis zu vier Jahre Zeit
Tipp: Einen ausführlichen Steuerkalender für das Jahr 2014 finden Sie in einem PDF von steuertipps.de.
Fristverlängerung beantragen: Am besten schon frühzeitig
Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellt, gilt eine verlängerte Abgabefrist bis zum 31. Dezember. Der Grund hierfür ist einfach: Steuerberater brauchen das ganze Jahr über Arbeit, nicht nur bis zum 31. Mai. Deshalb dürfen sie die Einkommensteuererklärungen das ganze Jahr über einreichen. Was viele Verbraucher nicht wissen: Auch sie können problemlos eine Fristverlängerung bis maximal zum 31. Dezember beantragen.
Bei diesem Antrag handelt es sich um ein formloses Schreiben, in dem Sie angeben, für welche Steuererklärung und für welches Jahr Sie eine Fristverlängerung beantragen. Wenn es eine gute Begründung gibt, können Sie diese durchaus erwähnen. Andernfalls können Sie diesen Passus auch einfach weglassen und abwarten, ob das Finanzamt nachfragt und den Grund in Erfahrung bringen möchte. Alternativ kann die Fristverlängerung auch telefonisch erteilt werden. Lassen Sie sich in diesem Fall die Genehmigung jedoch unbedingt schriftlich bestätigen.
Wenn Sie bereits von vornherein wissen, dass Sie die Steuererklärung nicht pünktlich einreichen können, beispielsweise weil Sie länger erkrankt sind, sich im Ausland aufhalten oder benötigte Belege zum jeweiligen Zeitpunkt noch nicht vorweisen können, sollten Sie die Fristverlängerung am besten schon weit vor dem Ende der Abgabefrist beantragen. Hierzu rät auch das Bayerische Landesamt für Steuern.
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